BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger
Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger

§ 266a StGB-Vorwurf? Jetzt reagieren – bevor es eskaliert!

Vorladung, Betriebsprüfung oder Durchsuchung? Wir helfen diskret und effektiv - bundesweit!

Warum gerade Ihr Unternehmen im Fokus steht

§ 266a-Verfahren entstehen in der Praxis häufig im Anschluss an Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Besonders kritisch wird es, wenn Prüfer rückwirkend eine Scheinselbstständigkeit annehmen oder komplexe Subunternehmerketten als Umgehung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten bewerten.

Aus einer zunächst rein sozialversicherungsrechtlichen Beanstandung entwickelt sich dann schnell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Entscheidend ist dabei nicht nur die rechnerische Nachforderung, sondern die Frage des Vorsatzes: Hatte die Geschäftsführung Kenntnis von der Beitragspflicht oder hätte sie diese bei ordnungsgemäßer Organisation erkennen müssen? Genau hier setzt die strategische Verteidigung an.

Typische Auslöser

  • Liquiditätsengpässe und verzögerte Beitragszahlung
  • Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern
  • Subunternehmerketten (z. B. Baugewerbe)
  • Nachforderung der Rentenversicherung mit Strafanzeige
  • Zollprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
  • Unzutreffende Einstufung von Minijobs oder Werkverträgen
  • Fehlende oder verspätete Anmeldung von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsträgern
  • Abführung von Nettolöhnen bei gleichzeitiger Nichtzahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile
Dr. Maik Bunzel
Ihr Verteidiger

Dr. Maik Bunzel

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht mit besonderer Erfahrung in Verfahren nach § 266a StGB. Er kennt die Risiken für Geschäftsführer und Unternehmer bei Betriebsprüfungen und Zollermittlungen genau. Durch frühe Akteneinsicht, präzise Analyse von Lohn- und Vertragsstrukturen sowie strategische Kommunikation mit den Behörden arbeitet er konsequent darauf hin, Anklage, öffentliche Hauptverhandlung und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.

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Interdisziplinäre Expertise

Kompetenz & Netzwerk

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren verlangen weit mehr als eine reine Standardverteidigung. Wir analysieren nicht nur den strafrechtlichen Vorwurf, sondern ordnen Sachverhalte zugleich steuerlich und betriebswirtschaftlich ein. Zahlungsflüsse, Vertragsstrukturen, Buchhaltung und Verantwortlichkeiten werden strukturiert aufgearbeitet. So entstehen belastbare Argumentationslinien gegenüber Staatsanwaltschaft, Zoll oder Finanzbehörden – mit dem klaren Ziel, Haftungsrisiken zu reduzieren, Verfahren frühzeitig zu steuern und öffentliche Gerichtstermine möglichst abzuwenden.

  • Strafrecht & Steuerstrafrecht – eine Linie, eine Strategie.
  • Abstimmung mit Steuerberatung – ohne zusätzliche Baustellen zu öffnen.
  • Ermittlungsverfahren dominieren – statt „reagieren“.
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